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Häufig gestellte Fragen zur Behandlung und dem Behandlungsablauf:
Was ist zu einer Behandlung mitzubringen?
Zur osteopathischen Behandlung ist ein großes Handtuch als Unterlage, wenn man möchte eine Kuscheldecke zum zudecken mitzubringen.
Zur osteopathischen Behandlung von Babys ist das U- Heft und eine Kuscheldecke mitzubringen.
Alle Behandlungen erfolgen im nahen Hautkontakt.
Was kostet eine Behandlung?
Für eine osteopathische Behandlung mit privatem Rezept ist mit 90,00 EUR Energieausgleich zu rechnen.
Für eine private präventive Behandlung mit ausführlicher Anamnese und osteopathischer Behandlung muss ebenfalls mit 90,00EUR Energieausgleich gerechnet werden. Der Energieausgleich ist in bar vor Ort zu bezahlen.
Es wird eine Rechnung ausgestellt.
Übernimmt die Krankenkasse osteopathische Behandlungen?
Die Osteopathie wird teilweise oder auch vollständig von gesetzlichen und privaten Krankenkassen übernommen. In jedem Fall ist anzuraten, vor Beginn einer osteopathischen Behandlung Kontakt zur jeweiligen Krankenkasse aufzunehmen und die Frage der Kostenübernahme/ -modalitäten zu klären.
Wie oft sollte man zur osteopathischen Behandlung gehen und was sind Kontraindikationen für eine Behandlung?
Eine osteopathische Behandlung kann alle 4-6 oder 8 Wochen, auch als Prävention, wahrgenommen werden.
Kontraindikationen sind: alle akuten Erkrankungen wie z.B. Fieber, Erkältungen jeglicher Art, Frakturen, onkologische Erkrankungen, Herzinfarkt, Schlaganfall, akute plötzlich eingetretene Erkrankungen, Schwindel, Stürze, psychische akute Leiden
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Bitte beachten Sie, dass ich Termine vorausplane und nicht adhock auf eine E-Mail Anfrage antworten kann. Bei einem Wunsch zur Terminvereinbarung rufen Sie mich bitte direkt an.
Telefon: +49 176 61192351
E-Mail: info@osteopathie-köhler.de
Adresse: Gräfenrodaer Straße 5, Oberhof
